Gründungsprüfung

Die Organe Ihrer Gesellschaft werden, gemeinsam mit der TRIVA als unabhängige dritte Partei, bei Gründung einer Gesellschaft mit der korrekten Umsetzung beauftragt. Nach Erstellung des schriftlichen Berichts über die Art und den Zustand von Sacheinlagen oder –Übernahmen und deren Bewertung durch die Organe der Gesellschaft, prüft die TRIVA den Gründungsbericht auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

TRIVA – von Anfang an dabei

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